Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2021
Termine
28.05.2020
Termine
09.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.01.2019
05.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.02.2019
Eröffnungen
05.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
29.11.2018
Sicherungsmaßnahmen
26.11.2018
Sicherungsmaßnahmen
16.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.03.2016 bis zum 31.12.2016
16.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.03.2016 bis zum 31.12.2016
06.04.2016
Neueintragungen